Führerschein mit 17

Informationen zum Antrag und zur Prüfung 


- Antragstellung und Ausbildung ab 16 ½ Jahren, mit Elternunterschrift 
 

- Theorieprüfung 3 Monate sowie die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. 
 

- Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien wie bei Kl. B, keine spezifischen für Fahren ab 17. 

 

Bestandende Fahrprüfung 

 

- Aushändigung einer Prüfbescheinigung, ohne Foto, Perso. oder Pass

muss immer mitgeführt werden. 

- Begleitperson(en) sind eingetragen. 

- Sofortiger Beginn der Probezeit (2 Jahre) 

- Gültigkeit nur in Deutschland.

 - Kartenführerschein: Aushändigung mit 18Jahre 

 

Informationen zu(r) Begleitperson(en) Voraussetzungen 

- 30. Lebensjahr muß vollendet sein,

mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B,

im VZR nicht mehr als 1 Punkt. 

Antragstellung

 
- von jeder Person Kopie des Führerscheins

 
- Einverständnis der Begleitpersonen. 


- Einverständnis zur Registerauskunft (VZR). 


- Namentliche Eintragung in der Prüfbescheinigung. 

 

Begleitpersonen 


- soll als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, Sicherheit

vermitteln und Ruhe ausstrahlen. Loben! 


- Gefährliche Situationen nach der Fahrt besprechen. 


- In keinem Fall in das Lenkrad greifen oder die Handbremse ziehen!!

 
- Verantwortlich ist immer der junge Fahrer 


- Bei Begleitpersonen die mehr als 0,5 Promille oder 0,25mg/l Atemalkohol haben oder unter Betäubungsmittelwirkung 
stehen, erfolgt die unverzügliche Entziehung der Prüfbescheinignug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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