Führerschein mit 17
Informationen zum Antrag und zur Prüfung
- Antragstellung und Ausbildung ab 16 ½ Jahren, mit Elternunterschrift
- Theorieprüfung 3 Monate sowie die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
- Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien wie bei Kl. B, keine spezifischen für Fahren ab 17.
Bestandende Fahrprüfung
- Aushändigung einer Prüfbescheinigung, ohne Foto, Perso. oder Pass
muss immer mitgeführt werden.
- Begleitperson(en) sind eingetragen.
- Sofortiger Beginn der Probezeit (2 Jahre)
- Gültigkeit nur in Deutschland.
- Kartenführerschein: Aushändigung mit 18Jahre
Informationen zu(r) Begleitperson(en) Voraussetzungen
- 30. Lebensjahr muß vollendet sein,
mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B,
im VZR nicht mehr als 1 Punkt.
Antragstellung
- von jeder Person Kopie des Führerscheins
- Einverständnis der Begleitpersonen.
- Einverständnis zur Registerauskunft (VZR).
- Namentliche Eintragung in der Prüfbescheinigung.
Begleitpersonen
- soll als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, Sicherheit
vermitteln und Ruhe ausstrahlen. Loben!
- Gefährliche Situationen nach der Fahrt besprechen.
- In keinem Fall in das Lenkrad greifen oder die Handbremse ziehen!!
- Verantwortlich ist immer der junge Fahrer
- Bei Begleitpersonen die mehr als 0,5 Promille oder 0,25mg/l Atemalkohol haben oder unter Betäubungsmittelwirkung
stehen, erfolgt die unverzügliche Entziehung der Prüfbescheinignug.
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